Der Klettermakler ®

Selbst aktiver Bergsteiger und Klettertrainer (Trainer B Alpinklettern), ist meine Spezialität die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Bergsteiger*innen und Kletter*innen: Absicherung ohne Einschränkung bzgl. Bergsport oder anderer Risikosportarten. Mein 2. Spezialgebiet ist die Private Krankenversicherung.

Haftpflichtversicherung und Bergsteigen, Klettern, Risikosport

                       Haftpflichtversicherung und Bergsteigen, Klettern, Risikosport

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ich denke, das muss hier nicht weiter aufgeführt werden. Wer´s nicht glaubt: einfach mal im Internet recherchieren – da sind sich alle Verbraucherschutzzentralen, Experten und wer auch immer einig. Warum das so wichtig ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag: Haftpflichtversicherung und Bergsteigen, Klettern, Risikosport.

Warum diese Police insbesondere für Menschen wichtig ist, die einen Risikosport betreiben – also nicht nur Bergsteigen oder Klettern – hat mehrere Gründe. Welche das sind, und auf welche Vertragsdetails insbesondere geachtet werden sollte, wird im Folgenden erläutert:

  • Warum eine Haftpflichtversicherung existenziell wichtig ist
  • Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins
  • Wichtige Vertragsdetails
  • Beitrag

Warum eine private Haftpflichtversicherung existenziell wichtig ist

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe. Schäden können sein:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögenschaden

Die Schadenssummen, um die es geht, liegen meistens im dreistelligen Euro-Bereich, also unter 1000 Euro. Aber:

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass man einen existenzbedrohenden Schaden verursacht, so ist sie halt nicht null.

Beispiel: Ein Radfahrer rast durch die Fußgängerzone und erfasst ein Kind, das durch den Aufprall schwer verletzt und dauerhaft geschädigt wird. Das kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro, vielleicht sogar im Millionenbereich nach sich ziehen. Wenn der Radfahrer keine Haftpflichtversicherung hat, müsste er diese aus seinem Einkommen und Vermögen begleichen. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten.

Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins (DAV)

In einem früheren Beitrag hatte ich den Alpinen Sicherheitsservice (ASS) beschrieben, siehe hier:

Versicherungen für Bergsteiger*innen: der (!) ASS

Es handelt sich um ein Versicherungspaket, das in der Mitgliedschaft im DAV automatisch enthalten ist. Unter anderem eine Sporthaftpflichtversicherung. Diese ist aber begrenzt auf bestimmte Teilbereiche des Bergsteigens:

          Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der
          Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während einer
          Veranstaltung des DAV und den dazu gehörigen Trainingseinheiten:

  • Bergsteigen, z.B. Bergwandern, Klettern ,…
  • Wintersport, z.B. Skifahren, Snowboarden, Skitouren ,…
  • Sonstige Alpinsportarten, z.B. Höhenbegehungen, Mountainbiking ,…
  • Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV…

Wichtig: Versichert sind die Aktivitäten nur, wenn sie weder gegen Entgelt noch ehrenamtlich im Auftrag Dritter erfolgen, sondern rein privater Natur sind und ausschließlich in eigenem Interesse erfolgen.

Und: Versichert ist nur die Aktivität als solche, nicht aber die Begleitumstände. Zum Beispiel der Aufenthalt auf einer Berghütte oder in einem Hotel am Zielort, Restaurantbesuche, Einkaufen usw.

Wenn also ein Skifahrer auf der Piste einen anderen „umnietet“ und dieser einen Schaden davonträgt, wäre das über den ASS abgedeckt. Allerdings gilt das Subsidiaritätsprinzip (*).

Nicht abgedeckt ist dagegen Folgendes: Im Matratzenlager auf einer Berghütte lasse ich meinen Rucksack im engen Gang liegen. Nachts stolpert ein anderer Hüttengast darüber und verletzt sich beim folgenden Sturz. Die Nachtruhe auf der Berghütte ist keine Bergsportaktivität, deshalb greift der ASS hier nicht.

(*) Subsidiaritätsprinzip: Der ASS leistet, wenn keine andere gleichwertige Versicherung besteht. Also z.B. eine private Haftpflichtversicherung.

Wichtige Vertragsdetails

Bei Haftpflichtversicherungen gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Zusatzoptionen. Ich gehe hier nur auf diejenigen näher ein, die meines Erachtens für Bergsportler besonders wichtig sind. Bei weiterem Informationsbedarf könnt ihr gerne auf mich zukommen.

  • Ausreichende Deckungssumme
  • Auslandsdeckung
  • Forderungsausfalldeckung
  • Mietsachschäden an der gemieteten Unterkunft
  • Verlust privater fremder Schlüssel

Ausreichende Deckungssumme

Ich empfehle für Personen-, Sach- und Vermögenschäden mindestens 5 Millionen, besser 10 Millionen Euro. Vor allem, wenn man viel im Ausland unterwegs ist, sollte die Deckungssumme hoch sein. So sind z.B. die Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen in den USA in der Regel deutlich höher als in Deutschland.

Auslandsdeckung

Bergsportler*innen sind oft im europäischen Ausland unterwegs (vor allem Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien), aber auch in anderen Kontinenten (z.B. Asien, Süd- und Nordamerika). In diesen Fällen ist eine weltweite Geltung wichtig.

Forderungsausfalldeckung

Falls man durch eine andere Person geschädigt wird und diese Peron weder eine Haftpflichtversicherung hat noch ein ausreichendes Privatvermögen, um diesen Schaden zu begleichen, so leistet die eigene Haftpflichtversicherung, wenn diese Option eingeschlossen ist.

Die Forderungsausfalldeckung greift nicht bei Bagatellschäden, die Mindestschadenshöhe ist um die 2000 Euro.

Sachschäden an der gemieteten Unterkunft

Ob Berghütte, Pension, Hotel oder Ferienwohnung – wer in der der gemieteten Unterkunft einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Gut daher, wenn das in der Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Da dies nicht standardmäßig der Fall ist, sollte es bei bestehenden Verträgen überprüft und bei neuen Verträgen miteingeschlossen werden.

Verlust privater fremder Schlüssel

Gemeint ist hier vor allem der Verlust des Schlüssels für die gemietete Unterkunft. Das sollte, wie oben die Sachschäden an dieser, mit abgedeckt sein. Der Austausch sämtlicher Schlösser, den der Vermieter möglicherweise dann vornimmt, kann ganz schön ins Geld gehen.

Beitrag

Thema Kosten: Eine Privathaftpflichtversicherung ist relativ Preiswert. Der Beitrag richtet sich im Wesentlichen nach:

  • Single- oder Familientarif?
  • Deckungssumme
  • Optionen (welche Leistungen sind enthalten?)
  • Selbstbeteiligung – durch diese kann der Beitrag reduziert werden, in
    der Regel wird hier maximal 500 Euro gewählt

In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegt die Jahresprämie meistens im Bereich von 50 bis 100 Euro.

Bei Informationsbedarf kann

         hier ein unverbindlicher und kostenfreier (Online-) Termin vereinbart werden.                     

Und hierdie Links zu früheren Beiträgen zum Thema „Wichtige Versicherungen für Bergsteiger*innen:

Klettern ist die Hölle

Versicherungen für Bergsteiger*innen

Versicherungen für Bergsteiger*innen: Der (!) ASS

Versicherungen für Bergsteiger*innen: Auslandsreise-Krankenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung und Bergsteigen, Teil 1: je früher, desto besser

Berufsunfähigkeitsversicherung und Bergsteigen , Klettern (Teil 2): sogar ohne Risikoprüfung möglich

Berufsunfähigkeitsversicherung und Bergsteigen , Klettern , Risikosport (Teil 3): die Nachversicherungsgarantie

Passt gut auf euch auf in den Bergen und sonstwo,

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach

 

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