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Wichtige Versicherungen für Bergsteiger*innen: Auslandsreise-Krankenversicherung

                                  

Hier der neue Beitrag vom Klettermakler zu diesem Thema. In alphabetischer Reihenfolge, wir bleiben beim A. Heute also die Auslandsreise-Krankenversicherung, manchmal auch nur Auslands-Krankenversicherung genannt. Man könnte auch sagen: kleine Versicherung, große Wirkung.

Zuletzt hatte ich über den ASS berichtet. Der deckt aber bei Weitem nicht alle möglichen Unfälle und Krankheitsfälle ab. Wer beispielsweise auf der Berghütte „abstürzt“ (vor allem männliche Bergsteiger wissen, was ich hier meine 😉 ) und sich dabei verletzt, oder wer sich an einem Ruhetag ohne Bergsportaktivität eine schwere Magen-Darm-Infektion einhandelt, der braucht eine weitere Versicherung.

Zumindest, wenn das im Ausland passiert. Zwar leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) außer in Deutschland auch in Ländern der EU, einigen weiteren Ländern in Europa (z.B. Schweiz, Norwegen) und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Das sind außerhalb Europas nur sehr wenige. Aber egal, in welchem Ausland: Oft wird nur ein Teil der Kosten ersetzt.

Privat Versicherte haben i.d.R. einen besseren Schutz im Ausland. Die meisten Tarife gelten ebenfalls in Ländern der EU und einigen mehr, und meistens werden die Kosten ganz oder zu einem größeren Teil als bei der GKV übernommen. Auch weltweit gelten viele Tarife zumindest für einen bis drei Monate. Vorher unbedingt prüfen, ob und in welchem Umfang! Und aufpassen bei Ländern wie USA und Kanada: die sind oft explizit nicht dabei.
Aber auch bei der PKV werden nicht alle Kosten übernommen. Je nach Tarif z.B. nur bis zu den Höchstsätzen der deutschen Gebührenordnungen. Ausländische Ärzt*innen kennen die nicht und interessieren sich auch wohl kaum dafür. Und verlangen für Behandlungen unter Umständen weit mehr als diese Erstattungssätze.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Auslands-Krankenversicherung: Sowohl bei der GKV als auch in der privaten Krankenversicherung sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport meistens nicht abgedeckt. Und so ein Transport kann mehrere zehntausend Euro kosten.

Die Abrechnung der Kosten ist zudem viel einfacher und unbürokratischer. Die Auslands-KV ist auf den Fall „Erkrankung im Ausland“ spezialisiert. Es gibt eine Hotline, die bei den meisten Versicherern jeden Tag rund um die Uhr erreichbar ist. Bei größeren Behandlungskosten – so ab 500 US-Dollar – ist es möglich, dass direkt zwischen Arzt/Ärztin oder Krankenhaus und Versicherungsgesellschaft abgerechnet wird, es muss dann nicht in Vorleistung gegangen werden.

Viele haben eine solche Versicherung, ohne dass es ihnen bewusst ist. Die Police wurde vielleicht vor Jahren abgeschlossen, meistens als Jahresvertrag. Dieser verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem Stichtag gekündigt wird. Der geringe Jahresbeitrag, in der Regel 10 bis 20 Euro, fällt nicht groß auf. Am besten also mal nachschauen, ob ihr diese Versicherung schon habt. Falls ja, schadet es nicht, die Bedingungen zu prüfen. Gerade Altverträge können gewisse Lücken aufweisen.

Wer keine Auslandskrankenversicherung hat, sollte vor dem nächsten Auslandsaufenthalt eine abschließen. Egal, in welches Land es geht, egal, ob Berg- oder Meerurlaub. Es gibt zahlreiche Anbieter, der Abschluss kann online erfolgen, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Außer auf die erwähnten Aspekte solltet Ihr noch auf folgendes achten bzw. vorher klären:

  • Die günstigsten Auslandskrankenversicherungen gelten für alle Reisen innerhalb eines Jahres, wobei die einzelne Reisedauer 6 bis 8 Wochen (je nach Anbieter) nicht überschreiten darf. Der Jahresbeitrag liegt dann pro Person bei 10 bis 20 Euro. Es gibt auch spezielle Tarife für längere Auslandsaufenthalte, bei Bedarf könnt Ihr uns gerne fragen.
  • Eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung gibt es nicht. Falls aber jemand mit einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung ins Ausland reist, ist es dringend empfehlenswert, vorher abzuklären, ob dafür Versicherungsschutz besteht.
  • Covid-19: Die Versicherung sollte natürlich auch die Kosten übernehmen, wenn man daran im Ausland erkrankt. Und am besten auch dann, wenn das Auswärtige Amt für das Zielland eine Reisewarnung wegen Covid-19 ausspricht. Das sollte unbedingt vor Reiseantritt mit der Versicherungs-gesellschaft geklärt werden, falls es nicht eindeutig aus dem Kleingedruckten hervorgeht.

Demnächst mehr zu weiteren wichtigen Versicherungen für Bergsteiger*innen, hier die Links zu thematisch ähnlichen Beiträgen:

Klettern ist die Hölle

Versicherungen für Bergsteiger*innen

Wichtige Versicherungen für Bergsteiger*innen: der (!) ASS

Und hier kann ein Online-Beratungstermin vereinbart werden

Passt gut auf in den Bergen und sonstwo,

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach

 

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