Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, erhalten Sie dank der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Diese private Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist ein Muss, da die gesetzliche Rentenversicherung i.d.R. keine Basisversorgung sicherstellen kann.

Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

          

Als Experte für Private Krankenversicherungen berate ich insbesondere viele junge Leute am Beginn ihrer Beamtenlaufbahn. Und stelle dabei fest: Viele wissen zwar, dass die Krankenversicherung für diese Berufsgruppe irgendwie besonders ist. Was das genau ist, davon haben die wenigsten eine Vorstellung. Deshalb dieser Übersichtsartikel.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Krankenversicherung für Beamte / Beamtinnen basiert auf dem System der Beihilfe. Das heißt:
  • Der Dienstherr (der Bund oder ein Bundesland) beteiligt sich zur Hälfte (oder auch mehr bei bestimmten Konstellationen) an den tatschächlich anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.
  • Der restliche Teil wird abgedeckt über spezielle Tarife der privaten Krankenversicherung, sogenannte Restkosten- oder auch Beihilfetarife.
  • Das Thema Beitragssteigerung im Alter ist für Beamte kaum relevant.
  • In einigen Bundesländern gibt es die „Pauschale Beihilfe“, dabei ist der Beamte / die Beamtin versichert wie ein Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzliche (GKV) und Private (PKV) Krankenversicherung

In Deutschland gibt es die 2 Arten der vollwertigen Krankenversicherung: die Gesetzliche und die Private. Vollwertig heißt: der Versicherungsschutz ist umfassend und ausreichend. Es besteht keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, diesen Schutz durch sogenannte Zusatzversicherungen „aufzupeppen“. Diese sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

Die meisten Versicherten in Deutschland – ca. 90% – sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte, deren Gehalt unter einer bestimmten Höhe liegt, müssen sich in der GKV versichern, sind also pflichtversichert. Wer mehr als diese sogenannte „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ verdient, kann freiwillig in der GKV bleiben. Oder in die Private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige und Beamte können unabhängig von Ihrem Einkommen in die Private wechseln.

Das Beihilfesystem

Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer selbst. Dieses System ist unabhängig davon, ob medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht.

Beim Beihilfesystem beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich anfallenden Kosten für medizinische Leistungen, in der Regel zu 50 %. Das heißt: Fallen keine Kosten an, weil die Beamtinnen so gesund sind, dass sie keine medizinischen Leistungen benötigen, hat der Dienstherr keine Ausgaben. Fallen hohe Kosten an, z.B. bei einer Krebsbehandlung, muss der Dienstherr die Hälfte dieser Kosten übernehme. Wie das genau aussieht, ist in der jeweiligen Beihilfeverordnung geregelt.

Und wer bezahlt die andere Hälfte? Nun, die muss der Beamte nicht selbst bezahlen, das übernimmt seine Private Krankenversicherung. Für die bezahlt er, wie ein Arbeitnehmer auch, einen Beitrag von seinen Bezügen. Dieser Beitrag ist unabhängig davon, wie oft und schwer ein Beamter erkrankt. Auch unabhängig von der Höhe der Dienstbezüge. Von welchen Faktoren das genau abhängt, erläutere ich dir gerne in einer Online-Beratung (Link am Ende des Artikels).

Da die Krankenversicherung nur die Hälfte der Kosten abdecken muss – die andere zahlt ja der Dienstherr – ist sie relativ preiswert. Und da sie auf dem System der Beihilfe aufbaut und die Restkosten – nach Leistung des Dienstherrn – abdeckt, heißen die Tarife Beihilfe- oder Restkostentarife.

Was das Ganze nun etwas unübersichtlich macht: Es gibt 17 verschiedene Beihilfeverordnungen. Eine für Bundesbeamte und -beamtinnen (z.B. beim Zoll), 16 für Länderbeamte gemäß der Anzahl der Bundesländer. Für Kommunalbeamtinnen gelten die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Beihilfetarife, je nach Bundesland. Die Unterschiede sind zum Glück nicht allzu groß, und beim Wechsel in ein anderes Bundesland wird die Beihilfe-Versicherung angepasst.

Wie ist das mit der Beitragssteigerung im Alter?

Sehr oft wird in Medien (Zeitungen, Fernsehen, Internet) und von Verbraucherschutzorganisationen kritisiert, dass die Private Krankenversicherung im Alter sehr teuer wird. Erstens stimmt das pauschal so nicht, zweitens steigen auch die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (wird oft seltsamerweise nicht thematisiert), drittens kann dem durch verschiedene Maßnahmen gegengewirkt werden, und viertens und für Beamte und Beamtinnen am wichtigsten: Bei den Beihilfetarifen ist das praktisch kein Thema!

Warum nicht? Im Pensionsalter zahlt der Dienstherr nicht nur 50 %, sondern 70 % der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen. Die Private Krankenversicherung muss dann nur noch die restlichen 30 % abdecken, und das heißt: Der Beitrag macht einen Sprung nach unten.

Danach kann es natürlich sein, dass er aufgrund der allgemeinen Inflation und eventuellen speziellen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem wieder steigt. Aber erstens waren die in der Vergangenheit sehr moderat, und falls nicht, gibt es zweitens die oben erwähnten Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.

Und nochmal zur Erinnerung: Das betrifft gesetzlich Versicherte genauso. Die Steigerung der Beiträge ist in beiden Systemen sehr ähnlich, im Durchschnitt der letzten 20 Jahre rund 3 % pro Jahr.

Detailinformationen gerne in einer Online-Beratung:

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

Pauschale Beihilfe

In einigen Bundesländern wird für Beamte und Beamtinnen die pauschale Beihilfe angeboten. Das heißt: Der Dienstherr zahlt die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherung, ähnlich dem Arbeitgeber bei Angestellten.

Die pauschale Beihilfe ist nur für einen eng begrenzten Beamten-Personenkreis die empfehlenswertere Variante. Aus guten Gründen wird sie bisher kaum genutzt.

Wenn Du Fragen hast zum Thema „Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen“, kannst Du gerne hier einen kostenfreien und unverbindlichen Online-Beratungstermin vereinbaren:

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

           

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte für Private Krankenversicherungen

Riesterrente

Private Altersvorsorge mit hoher staatlicher Förderung als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente.

zum Vergleich

Hausrat­versicherung

Ihr gesamter Hausrat wird im Falle von Brand, Einbruchdiebstahl oder Wasserschaden ersetzt.

zum Vergleich

BU-Versicherung

Bei BU aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit fängt sie Ihren Einkommensverlust auf.

zum Vergleich

Risiko­lebens­versicherung

Sichert Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell ab - der ideale Hinterbliebenenschutz.

zum Vergleich

Pflege­versicherung

Als Ergänzung zur PKV sichert sie erforderliche Pflegemaßnahmen von Pflegebedürftigen ab.

zum Vergleich

Basisrente

Die staatlich subventionierte Basisrente (= Rürup-Rente) sichert eine lebenslange Leibrente.

zum Vergleich

Aktuelle News

05.03.2024 | Kommando zurück! Versicherungspflicht für A...

Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versi...

> weiterlesen

01.03.2024 | Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes ...

Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ...

> weiterlesen

01.03.2024 | Bei Themen-ETFs sollten Anleger genau hinscha...

Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstl...

> weiterlesen
Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung