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Wichtige Versicherungen für Bergsteiger*innen: der (!) ASS

                                  

Aufhänger für meinen heutigen Beitrag ist ein aktueller Vorgang (Anfang Juni 2022): Mehr als 100 Schüler und Lehrer aus dem Raum Ludwigshafen waren im Kleinwalsertal (Nähe Oberstdorf, aber österreichisches Gebiet) auf einer Bergtour unterwegs, die für die Gruppe zu schwer war. Sowohl Bergerfahrung als auch Ausrüstung reichten für eine sichere Begehung des Heuberggrates nicht aus. Zumal der Boden auch noch nass und rutschig war.

Die Lehrer hatten die Bergtour aufgrund von Informationen aus dem Internet herausgesucht. Dort wurde sie unter anderem als „Klassische Feierabendrunde“ beschrieben. Da wäre ein Blick in aktuelle Führerliteratur wohl besser gewesen. Im Alpenvereinsführer „Allgäuer Alpen“ steht unter anderem: „Über den Kamm führt ein teils überwuchertes Steiglein (felsige Stellen, I (also bereits ein Kletter-Schwierigkeitsgrad, Anmerkung von mir), Trittsicherheit wichtig).“

Letztlich wurde die Gruppe, die immerhin aus 107 Personen bestand, mit 2 Hubschraubern in Sicherheit gebracht. 2 Schüler waren leicht verletzt, andere „erschöpft, unterkühlt, durchnässt und völlig aufgelöst“, aber ansonsten ging das Ganze glimpflich aus.

Da es sich wohl um einen Schulausflug handelte, vermute ich, dass entweder eine Versicherung oder das Land Rheinland-Pfalz für die Kosten der Rettungsaktion aufkommt. Die dürften im Bereich von mehreren zehntausend Euro liegen.

Jetzt zur interessanten Frage: Wie wäre das gewesen, wenn so etwas einer Gruppe passiert, die privat unterwegs ist? Welche Versicherung(en), die man/frau als Privatperson hat (oder auch nicht), würden hier greifen?

Wir nehmen jetzt mal an, dass es einer kleinen Bergsteigergruppe passiert wäre, und dass es keinerlei Verletzte gegeben hätte (im realen Fall waren ja 2 Schüler leichtverletzt, weil sie in dem nassen Gelände ausrutschten). Unsere fiktive Bergsteigergruppe hat ihre bergsteigerischen Fähigkeiten überschätzt, die Ausrüstung ist unzureichend (u.a. keine warmen Klamotten, um eine Nacht im Gebirge zu überstehen), es ist schon später Nachmittag, und keiner traut sich den felsigen, steilen und rutschigen Weg zurück. Also Notruf absetzen, kurze Zeit später kommt der Heli und bringt unsere Flachlandtiroler sicher ins Tal.

Fangen wir an mit der Krankenversicherung: Die übernimmt die Kosten für Rettungseinsätze, die medizinisch notwendig sind. „Eine Rettung, vor allem per Hubschrauber, wird dann übernommen, wenn ein andersartiger Transport den Zustand des Patienten gefährden würde“, sagt Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest. Nun, in diesem Fall wäre das nicht erfüllt. Keiner aus der Gruppe war krank oder verletzt.

Aber vielleicht kommen wir mit dem Begriff der Bergung weiter? Davon wird in der Regel gesprochen, wenn eine Maßnahme (in diesem Fall: Hubschraubereinsatz) eigentlich „überdimensioniert“ ist und die Gruppe auch anders in Sicherheit hätte gebracht werden können (je nach Gelände z.B. mit dem Krankenwagen, was hier natürlich nicht möglich gewesen wäre). In der Praxis sind die Begriffe oft nicht klar zu trennen. Klar ist aber: die Krankenversicherung übernimmt die Kosten auch hier nicht!

Dann vielleicht eine private Unfallversicherung? Voraussetzung ist natürlich, dass man/frau erst mal eine hat. Und dann muss unbedingt die Übernahme von Bergungskosten enthalten sein. Denn die Unfallversicherung zahlt zunächst nur für bleibende körperliche Schäden nach einem Unfall. Die Kosten für die Übernahme einer Bergung (oder Rettung) nach einem Unfall werden übernommen, wenn es zum Versicherungsumfang gehört. Übrigens in diesem Fall auch, wenn es keine bleibenden Schäden gibt.

Bei den meisten Policen ist das Fall, Bergungskosten sind mit abgedeckt. Aber oft mit einem zu geringen Betrag, z.B. 10.000 Euro. Bei aufwendigen Bergungsaktionen in unwegsamem Gelände und dann noch im Ausland (vor allem USA, Kanada) ist das viel zu wenig.

Zurück zu unserer Gruppe: Da hatte ja niemand einen Unfall! Also auch wieder Satz mit x: Die Unfallversicherung zahlt nix.

Und jetzt kommen wir zu dem Begriff, der hier zutreffend ist, nämlich der Blockierung. Diese gibt es in vielen Bereichen (Medizin, Psychologie, Technik,…). Beim Bergsteigen meint man damit, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, die Tour fortzusetzen oder umzukehren. Das kann verschiedene Gründe haben: Verirren, Wetterverschlechterung, Dunkelheit oder man/frau traut sich weder vor noch zurück (in der letzten Zeit sehr „beliebt“ bei Klettersteigbegehungen).

Und damit endlich zum ASS: Der Alpine Sicherheits-Service ist ein ganzes Paket an Versicherungen, die jedes Mitglied im Deutschen Alpenverein (DAV) hat. Der Beitrag für den ASS ist im Mitgliedsbeitrag der jeweiligen DAV-Sektion enthalten.

Enthalten sind in diesem Paket: Unfallversicherung, Sporthaftpflichtversicherung und Kostenerstattung für Such,- Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000,- Euro. Und da ist auch die Blockierung abgedeckt.

Wichtig: Der ASS ist eine Subsidiär-Versicherung. Das heißt: Leistungen aus anderen Versicherungen oder Sozialversicherungsträgern (z.B. Gesetzliche Krankenversicherung) sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Falls diese nicht oder in zu geringem Umfang leisten, greift dann der ASS. Und: Er greift nur bei Bergsportaktivitäten.

Ich empfehle allen, die Bergsport betreiben – egal, welche Teildisziplin – Mitglied in der örtlichen DAV-Sektion zu werden. Nicht nur, dass man viele preisliche Vergünstigungen bekommt (z.B. bei Hüttenaufenthalten oder in Kletterhallen), sondern vor allem wegen dem ASS.

Übrigens: Für diese Werbung bekomme ich kein Geld vom DAV. Vielleicht rufe ich mal in München an…

Demnächst mehr zu weiteren wichtigen Versicherungen für Bergsteiger*innen, hier die Links zu thematisch ähnlichen Beiträgen:

Klettern ist die Hölle

Versicherungen für Bergsteiger*innen

Passt gut auf in den Bergen und sonstwo,

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach

PS: Hier kann ein Online-Beratungstermin vereinbart werden

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