Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, erhalten Sie dank der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Diese private Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist ein Muss, da die gesetzliche Rentenversicherung i.d.R. keine Basisversorgung sicherstellen kann.

Psyche und BU-Versicherung – schwierig, aber es gibt Lösungen

              

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Das heißt: ob man aktuell oder in der Vergangenheit in Behandlung ist bzw. war, untersucht wurde oder Beschwerden hat oder hatte. Wie weit in die Vergangenheit zurückgefragt wird, hängt vom Versicherer ab und von der Art der Behandlung (ambulant oder stationär)

Mit dabei ist immer die Frage nach einer psychologischen Beratung oder Therapie. Der Abfragezeitraum reicht von 3 bis zu 10 Jahren.

Das Problem

Selbst wer im Abfragezeitraum nur einen oder einige wenige Beratungstermine bei einem Psychologen oder einer Psychologin wahrgenommen hatte, bekommt ein Problem.

Das gilt auch für den Fall, dass diese nur Vorgespräche waren, um festzustellen, ob eine Psychotherapie überhaupt notwendig ist.

In all diesen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung zu normalen Konditionen nicht möglich. Im besten Fall schließt der Versicherer nur das Risiko „psychische Erkrankung“ von der Leistung aus. Was eine deutliche Erschwernist darstellt, da dieses Risiko heutzutage die Hauptursache für Berufsunfähigkeit ist (rund ein Drittel aller Fälle).

Schlimmstenfalls lehnt er die BU-Versicherung komplett ab.

Ein Beispiel: Eine Schülerin verschluckte sich vor ein paar Jahren an einem Bissen einer Wurst und wäre daran fast erstickt. Daraufhin entwickelte sie eine Essstörung: Sie traute sich einfach nicht mehr, Nahrung runterzuschlucken. 3 Gespräche bei einer Psychogin behoben die Störung.

Obwohl das eine klare und schnell behobene psychologische Störung war und sie seitdem wieder ganz normal isst, war das Votum eines Versicherers: Ablehnung. Bei anderen Gesellschaften war das Ereignis zum Glück nicht anzugeben, da außerhalb des Abfragezeitraums.

Die scheinbare Lösung

Einige Versicherungsgesellschaften betonen, die Prüfung bzgl. Psyche würde heute viel differenzierter als früher erfolgen. Es gäbe nicht automatisch einen Risikoauschluss oder gar eine Ablehnung. Und ein Versicherer macht damit Werbung, dass er dieses Risiko ganz genau überprüft unter Mitarbeit einer Psychologin, die sich die Fälle ganz individuell und genau anschaut.

Doch bei allen Anfragen – selbstversändlich anonym – bei diesem Versicherer und auch bei allen anderen brachten stets die bekannten Voten: komplette Ablehnung oder Leistungsausschluss psychische Erkrankungen. Ich betone, dass dies meine Erfahrungen sind, vielleicht hatten andere Makler*innen mehr Glück.

Die wirklichen Lösungen

Der Königsweg ist natürlich, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen und noch bevor psychotherapeutische Leistungen (und dazu zählt ein einzelnes Beratungsgespräch) in Anspruch genommen werden. Und sage keine/r, er/sie bräuchte das nie. Es kann jeden treffen, das ist meine Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten Berufstätigkeit.

Weiterer Vorteil eines frühen Vertrags: Der Beitrag ist niedriger und bleibt es dann dauerhaft (je älter beim Einstieg, um so höher ist die Prämie).

Und wenn später gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten – z.B. im Bereich der Psyche – darf das nicht zu irgendwelchen Verschlechterungen der Vertragsbedingungen führen, z.B. einem höheren Beitrag. Alles, was nach Vertragsbeginn passiert, ist versichert.

Und wenn es im Vorfeld doch Gespräche oder eine ganze psychotherapeutische Therapie gab? Dann kommen folgende Lösungen in Betracht:

  • Auswahl von Versicherern, bei denen das Ereignis außerhalb des Abfragezeitraums liegt. Der kürzeste Abfragezeitraum ist bei einigen Gesellschaften im Bereich der Psyche standardmäßig 3 Jahre.

Zur Zeit gibt es die Aktion eines Versicherers, bei der nur 2 Jahre zurückgefragt wird. Wie üblich, gibt es aber einige Voraussetzungen:

Maximales Eintrittsalter ist 35, und Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium und Berufstätigkeit.

Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater*innen) gibt es Kollektivverträge, z.B. beim HDI, mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Hier wird sogar auf die Abfrage nach Körpergewicht und -größe verzichtet.

  • Des Weiteren bleibt natürlich immer die Option, über mich als Makler anonyme Voranfragen bei mehrenen Versicherern einzureichen. Vielleicht geht ja doch einmal etwas, gerade beim oben erwähnten Anbieter mit der genauen Einzelfallprüfung.

         Diese anonymen Anfragen mache ich immer, auch wenn eine spezielle Aktion in Frage kommt.
         Denn möglicherweise sind die Konditionen anderer Versicherer etwas besser als die des
         Anbieters der Aktion. Und der Kunde / die Kundin hat dann evtl. sogar die Wahl zwischen
         mehreren Tarifen.

  • Glück haben Mediziner*innen (Human-, Zahn- und Tierärzte) und Studierende dieser Fächer: Hier wird bei einem Versicherer und über einen speziellen Kollektivvertrag überhaupt nicht nach psychologischen Behandlungen gefragt.

Ergänzung: Bei einigen der Spezialaktionen wird auch nicht nach Risikosportarten gefragt. Die führen ja ebenfalls oft zu Erschwernissen (höherer Beitrag oder Leistungsauschluss für den Sport). Die sind also auch für Menschen interessant, die solche Sportarten betreiben.

Falls Ihr nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten haben wollt:

 

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

           

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach

 

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