Drei Viertel der Deutschen finden Altersvorsorge (eher) kompliziert
Wie eine Anfang des Jahres unter rund 2.000 volljährigen Bundesbürgern durchgeführte
Umfrage erbrachte, hadert eine große Mehrheit der Deutschen mit dem Thema Altersvorsorge.
Als mindestens teilweise kompliziert empfinden es 75 Prozent der Teilnehmer, teilte das
Deutsche Institut für Altersvorsorge mit. Als bittere Konsequenz daraus verzichten viele –
konkret: 37 Prozent der (teilweise) Überforderten – darauf, sich mit ihren eigenen Optionen zu
befassen und aktiv Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das ist umso bedenklicher, als gerade
Menschen mit geringem Einkommen die Altersvorsorge überproportional als komplex
wahrnehmen. So attestieren sich nur 13 Prozent der Befragten mit einem
Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro Durchblick bei dem Thema; in der
Einkommensspitzengruppe oberhalb von 4.000 Euro sind es 28 Prozent.
Wichtig zu wissen: Man muss das Thema Altersvorsorge nicht in allen Verästelungen
durchschauen, um gezielt und ausreichend für den Ruhestand vorbauen zu können.
Entscheidend ist guter, unabhängiger Rat, und den gibt es bei der Finanzberaterin oder dem
Finanzberater des Vertrauens.
Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses
Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich
gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder
„grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert
werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben Medium erläutert, mit einem
unabhängigen Siegel testiert oder mit EU-Recht begründet werden. Dabei müssen auch
überprüfbare Umweltziele benannt werden, die regelmäßig von neutraler Stelle zu begutachten
sind. Für die Bezeichnungen „klimaneutral“, „klimaschonend“ oder „CO2-positiv“ reicht es ab
September nicht mehr aus, Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren.
Für die Konsumenten bedeutet das mehr Durchblick und Transparenz bei der Auswahl (auch) von
Finanzprodukten, die häufig eine Nachhaltigkeitswirkung versprechen, ohne dass diese konkret
nachvollziehbar wäre. Auf der anderen Seite könnten die Kosten steigen, da auf viele
nachhaltigkeitsorientierte Anbieter zusätzliche Nachweispflichten zukommen.
Ende 2024 wurde bekannt, dass der bekannte Influencer „Immo Tommy“ alias Tomislav Primorac
manchen Followern teure Schrottimmobilien vermittelt hatte. Während er aktuell an seinem
Comeback arbeitet, lebt sein Geschäftsmodell offenbar fort: Das Nachrichtenmagazin „Der
Spiegel“ berichtet, dass einige der früheren „Immo Tommy“-Kooperationspartner ungebremst
weiter Kapitalanlage-Immobilien vermitteln und dabei die Hand weit aufhalten.
Die Masche ist dieselbe geblieben: Über Social Media wird behauptet, jeder könne quasi ohne
Kapitaleinsatz mit Immobilien schnell und bequem reich werden. Den „Beweis“ dafür erbringen
die Influencer schamloserweise selbst, indem sie ihren luxuriösen Lebensstil zur Schau stellen.
So taucht einer der Beteiligten in einer ProSieben-Doku auf, die seinen Weg aus einfachen
Verhältnissen zum Multimillionär nachzeichnet – unter anderem im Bugatti, im Privatjet und im
Hubschrauber über Monaco. Das Geld dafür stammt offensichtlich von arglosen Investoren, die
sich von den Influencern an dubiose Immobilien- und Kreditvermittler verweisen lassen. Im
Gegenzug für ein angebliches „Rundum-sorglos-Paket“ zweigen diese vom Kaufpreis immense
Summen für sich ab – in einem belegten Fall beispielsweise 325.000 Euro von einem
Gesamtpreis von 865.000 Euro. Dass die damit völlig überteuerten Immobilien für die Käufer
zum Verlustgeschäft werden, ist vorprogrammiert.
Das schwarz-rote Bundeskabinett hat Mitte Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge
auf den Weg gebracht. Mit Spannung war erwartet worden, ob und wie es mit der Riester-Rente
weitergeht. Diese wird nun nicht abgeschafft, aber um ebenfalls staatlich geförderte
Alternativen ergänzt. Ab Januar 2027 sollen neben Vorsorgeprodukten mit 100 Prozent
Beitragsgarantie auch solche mit 80 Prozent abgeschlossen werden können. Zudem wird ein
garantiefreies Altersvorsorgedepot gefördert, das voll von den Chancen des Kapitalmarktes
profitieren kann.
Wer bereits über einen Riester-Vertrag verfügt, soll künftig entscheiden können, ob dieser
unverändert fortgeführt, abgewandelt oder in ein neues Modell übertragen wird. Dazu sollen
Wechsel zwischen Altersvorsorgeverträgen vereinfacht werden, unter anderem indem nach fünf
Vertragsjahren keine Wechselgebühren mehr verlangt werden dürfen. Die bisher zu Beginn
anfallenden Abschluss- und Vermittlungskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit
gestreckt werden. Überdies sind besonders hohe Förderungen für Vorsorgesparer mit geringem
oder mittlerem Einkommen und für Eltern geplant.
Während die Europäische Zentralbank den Leitzins weiterhin bei 2,0 Prozent belässt, müssen
Tagesgeldsparer sich mit einer weiterhin schrumpfenden Verzinsung begnügen –zumindest
wenn sie bei ihrer Bank Bestandskunden sind. Das ergab die Marktanalyse eines großen
Vergleichsportals.
Insbesondere regionale Geldhäuser, also Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, knausern
beim Tagesgeld. So legen 38 Prozent von ihnen einen Minizins von maximal 0,25 Prozent
zugrunde – vor einem Jahr waren es nur 24 Prozent. Im Durchschnitt zahlen die Sparkassen 0,37
Prozent, die Genossenschaftsbanken mit 0,42 Prozent kaum mehr. Der durchschnittliche Zinssatz
über alle Banken in Deutschland hinweg liegt bei 1,29 Prozent, woraus folgt, dass die
bundesweit operierenden Institute deutlich höhere Tagesgeldzinsen leisten. Das attraktivste
dauerhafte Angebot am Markt beträgt derzeit 2,3 Prozent. Noch mehr, nämlich über 3 Prozent,
sind für Neukunden drin. Nach dem jeweiligen Garantiezeitraum fällt indes auch ihre Verzinsung
auf das Bestandskundenniveau der Bank.
Weltweit, vor allem in den USA, werden aktuell schwindelerregende Summen in die Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz investiert. Die KI-Unternehmen schüren bei Anlegern riesige Erwartungen, die sich in den Aktienkursen widerspiegeln: Seitdem ChatGPT im November 2022 für die Allgemeinheit freigeschaltet wurde, hat sich der Wert der US-Tech-Giganten zusammen um sechs Billionen US-Dollar erhöht – das ist anderthalb Mal so viel, wie Deutschland in einem Jahr insgesamt erwirtschaftet.
Bei einem solchen Hype kommen naturgemäß Ängste vor einer Blase auf. Genährt werden sie zusätzlich zum einen durch eine Studie des Massachusetts Institute of Technology (MIT), das KI-Projekte auf ihren Outcome untersucht hat. Fazit: Nur fünf Prozent der Projekte hätten messbare Ergebnisse hervorgebracht, die meisten würden nach der Pilotphase beendet; die Integration der KI in die Arbeitsabläufe gestalte sich schwierig. Zum anderen bereiten Beobachtern die zahlreichen Verflechtungen zwischen den Tech-Konzernen Sorgen. „Wenn dieselben Unternehmen sich gegenseitig finanzieren und voneinander abhängig sind, basieren Entscheidungen möglicherweise nicht mehr auf der tatsächlichen Nachfrage“, warnte etwa Prof. Ahmed Banafa von der San Jose State University kürzlich in der „WirtschaftsWoche“. Big-Tech-Anleger sollten sich mithin auf Kurskorrekturen gefasst machen.
Das auf die Assekuranz spezialisierte Ratingunternehmen Franke und Bornberg hat wie jedes Jahr die Landschaft der privaten Krankenvollversicherungen unter die Lupe genommen.
Nachdem im Vorjahr 40 Tarife mit der Spitzennote „FFF+“ ausgezeichnet wurden, sind es aktuell 70. Da die Gesamtzahl der untersuchten Angebote nur leicht von 845 auf 897 gestiegen ist, lässt sich daran ein insgesamt höheres Leistungsniveau ablesen – zumal kein einziger Tarif eine der schwächsten drei (von sieben) Ratingnoten erhält.
In die Analyse fließen 108 Tarifkriterien ein, die sich auf 18 Bereiche verteilen. Für die Bestnote müssen 24 Mindestanforderungen erfüllt werden, etwa eine mindestens 85-prozentige Erstattung für Zahnersatz und keine Summenbegrenzung bei Krankenfahrstühlen.
Beihilfetarife für Beamte hat Franke und Bornberg zuvor in einem eigenen Rating geprüft. Von den 861 Angeboten erhielten lediglich 22, die von 4 Versicherern stammen, die Top-Note. Dieses Ergebnis unterstreicht, wie wichtig eine kundige Beratung bei der Tarifauswahl ist, wenn man einen ebenso starken wie persönlich passgenauen Versicherungsschutz wünscht.
Damit eine Gebäudeversicherung auch bei Hochwasser- und Starkregenschäden einspringt, muss ein sogenannter Elementarschutz eingeschlossen sein. Rund 46 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügen indes nicht über diese Deckung, was angesichts der wachsenden Extremwettergefahr immer brisanter wird – und zu einer anhaltenden Diskussion über eine Versicherungspflicht geführt hat, die beispielsweise von den Bundesländern gefordert wird.
Wie eine Studie der Universität Hohenheim nun offenbart, sparen sich auch viele Kommunen den Naturgefahren-Versicherungsschutz für ihre Gebäude wie Schulen, Sporthallen oder Bürgerzentren. So ist in Hessen lediglich jede zweite kommunale Immobilie mit Elementarschutz ausgestattet, in Thüringen mit 55 Prozent kaum mehr. Das dritte untersuchte Bundesland Baden-Württemberg kommt zwar auf 70 Prozent. Allerdings nimmt es wegen einer früheren Versicherungspflicht eine Ausnahmestellung ein, gewissermaßen als „deutscher Elementarschutzmeister“: 94 Prozent der Wohngebäude sind hier bereits gegen Elementarschäden abgesichert.
„In Hessen haben 31 Prozent der antwortenden Kommunen angegeben, unversicherte Schäden durch Zahlungen von Land oder Bund finanzieren zu wollen“, so Mitautor Prof. Dr. Jörg Schiller. „In Baden-Württemberg gaben das 48 Prozent an, in Thüringen sogar 60 Prozent. Mit staatlicher Hilfe ist jedoch nur bei größeren Naturkatastrophen zu rechnen – sich darauf zu verlassen ist riskant.“
Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.
Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
as Interesse der Deutschen an Indexfonds (ETFs) ist ungebrochen. Fast zehn Millionen ETFSparpläne wurden hierzulande bereits abgeschlossen, Tendenz: stark steigend. Diese Vorliebe
machen sich auch mehr und mehr Fondsanbieter zunutze, deren Produkte mitunter weit vom
ETF-Grundprinzip abweichen. Sogenannte aktive ETFs versuchen den Spagat zwischen der
reinen Indexabbildung und dem klassischen aktiven Fondsmanagement. So gibt es mittlerweile
als ETF verkaufte Produkte, die eher Themenfonds entsprechen und sogar oftmals ihren eigenen
Index dafür aufsetzen. Viele neuere Angebote sind so komplex strukturiert, dass es ohne
Fachkenntnisse schwerfällt, sie zu verstehen.
Als Konsequenz daraus wird die Bezeichnung ETF verwässert. Die Entwicklung erinnert an das
sogenannte Greenwashing, bei dem Finanzprodukte als „nachhaltig“ verkauft werden, obwohl sie
kaum Nachhaltigkeitseffekte haben – einfach, weil es der Vermarktung förderlich ist. Somit kann
man sich beim ETF-Erwerb auch nicht mehr darauf verlassen, ein günstiges Produkt zu
bekommen. Denn viele der neuen aktiven ETFs langen auf der Kostenseite ordentlich zu. Anleger
sollten deshalb genau hinschauen.