„Immo Tommy“ unterstreicht erneut: Vorsicht bei Finanz-Influencern
Als „Immo Tommy“ versorgt Tomislav Primorac eine breite Followerschaft in den sozialen Medien
mit Tipps zum Reichwerden mit Immobilieninvestments. Für Schlagzeilen hat zuletzt gesorgt,
dass von ihm bzw. seinen Handlangern an Follower vermittelte Immobiliendeals offenbar sehr
zweifelhaft waren – und vor allem ihn selbst durch happige Provisionen reich gemacht haben.
Einige der sich geprellt fühlenden Privatinvestoren hatten dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“
und dem NDR von ihren bitteren Erfahrungen berichtet. „Immo Tommy“ hat mittlerweile in
einem Videostatement Fehler eingeräumt, vor allem aufseiten „verschiedener Firmen, mit denen
wir zusammenarbeiten“. Wenig tröstlich indes sein Hinweis: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“
Den meisten der über den Tisch gezogenen Investoren dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass
„Immo Tommy“ als Influencer keinerlei Regulierung oder Aufsicht unterliegt. Im Gegensatz zu
professionellen Immobilienmaklern und -beratern müssen solche Internetstars und -sternchen
keine Qualifikation nachweisen. Der Fall wirft erneut die Frage auf, ob Finanz-Influencer
strengeren Regeln unterworfen werden sollten. Als Zuschauer und Follower sollte man
jedenfalls gesunde Vorsicht walten und sich nicht von einem charismatisch-kennerhaften
Auftritt blenden lassen.
Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.
Nachdem die Finanzierungskonditionen sich gegenüber dem letzten Herbst merklich verbessert
haben, während die Mieten unablässig steigen, sehen verschiedene Immobilienmarktteilnehmer
wieder eine wachsende Kaufbereitschaft. Entscheidend ist für viele Investoren und Selbstnutzer
in spe dabei die Frage, ob die Kaufpreise ihre Abwärtsbewegung beendet haben.
Der Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bejaht sie: Im letzten Quartal 2023
habe es mit einem Plus von 0,6 (Häuser) bzw. 0,8 Prozent (Eigentumswohnungen) gegenüber
dem Vorquartal eine Trendwende gegeben. „Die Immobilienpreise dürften damit ihre Talsohle
erreicht haben“, prognostizieren die IW-Ökonomen Pekka Sagner und Michael Voigtländer.
Vorsichtiger ist der Verband der Pfandbriefbanken (vdp), der im Schlussquartal 2023 noch einen
durchschnittlichen Preisrückgang von 1,6 Prozent festgestellt hat und erst in den kommenden
Monaten mit einer Stabilisierung rechnet. Das Jahr 2024 bleibe für die Immobilienbranche
„vorerst schwierig“, konstatiert vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.
Finanz-Influencer erreichen auf sozialen Medien mittlerweile Millionen von Menschen. Nicht
immer jedoch sind die Anlagetipps dieser „Finfluencer“ seriös und frei von monetären
Eigeninteressen. „Wer solchen Tipps blind folgt, riskiert Kapitaleinbußen bis hin zum
Totalverlust“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer
Homepage.
Der Reichweite der Finfluencer hat das bisher keinen Abbruch getan. Ihr Erfolgsrezept liegt
meist in einer Einbettung der Finanzthemen in persönliche Geschichten und in emotionaler
Aufladung. „Finfluencing ist eine Form des Infotainments“, meint denn auch Monika Kovarova-
Simecek von der Fachhochschule St. Pölten, an der zu Methoden und Einfluss der „Geldflüsterer“
geforscht wird.
Zwei Bundestagsabgeordnete fordern nun eine strengere Regulierung des Influencer-Marketings
auf EU-Ebene, inklusive eines Werbeverbots für bestimmte (Finanz-)Produkte. Für die Anleger
wäre es wohl ein Gewinn: Einer Studie des Swiss Finance Institute zufolge führte die Mehrheit
von 29.000 ausgewerteten Finfluencer-Tipps zu Anlegerverlusten.
Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherungen in ihrer Marktstudie
„Überschussbeteiligungen und Garantien 2024“ eine aktuelle durchschnittliche
Gesamtverzinsung von 3,1 Prozent errechnet, für moderne Garantieprodukte sogar 3,3 Prozent.
Damit kommt die Zinswende weiter bei den Kunden an, die zudem – sofern die Zinsen hoch
bleiben – auf mehr hoffen dürfen: Zum einen kann das Kapital aus auslaufenden, niedrig
verzinsten Assets zu besseren Konditionen wieder angelegt werden; zum anderen wird die
Zinszusatzreserve (ZZR) zunehmend verzichtbar und in der Folge vor allem ab 2026
beschleunigt aufgelöst.
Die ZZR wurde den Versicherern in der Niedrigzinsphase regulatorisch auferlegt, um
sicherzustellen, dass sie die vertraglich vereinbarten Garantieverzinsungen auch leisten können.
Die Deckungsrückstellung belief sich zeitweise auf insgesamt 96 Milliarden Euro. Seit 2021
fließt das Geld in Form höherer Überschüsse wieder an die Versicherten zurück. Im Gespräch ist
nun auch eine Anhebung des Höchstrechnungszinses. Die Deutsche Aktuarvereinigung schlägt
einen Satz von 1 Prozent ab 2025 vor.
Während die konjunkturelle Stimmung in Deutschland zu wünschen übrig lässt, erfreuen sich
viele Anleger in diesen Wochen gegenläufiger Kursentwicklungen. So wurde es im März fast zur
täglichen Medienroutine, neue Rekordstände der Börsenindizes DAX, Dow Jones oder S&P 500
zu vermelden. Der Hauptgrund liegt in Signalen der Notenbanken EZB und Fed, dass die Zinsen
noch in diesem Jahr sinken könnten, im Euroraum eventuell sogar schon im Juni.
Der Bitcoin tat es den Indizes gleich und übersprang den Wert von 65.000 Euro, gefolgt von
anderen Kryptowährungen auf Höhenflug. Noch im letzten Oktober hatte der Bitcoin bei unter
30.000 Euro rangiert. Auch der Goldpreis knackte endlich die psychologisch wichtige Marke von
2.070 US-Dollar je Unze, auf die er in den letzten Jahren mehrmals Anlauf genommen hatte. Im
Anschluss ging es weiter steil bergauf, zeitweise über 2.200 Dollar hinaus. Manche Analysten
halten in den kommenden Monaten auch 3.000 Dollar für realistisch, wenngleich solche
Prognosen mit großer Unsicherheit behaftet sind.
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.