PKV-Beiträge im Alter – 5 Gründe, warum das für Beamte kein Thema ist

                

Im Internet, in der Presse, in Verbraucherschutzschutz-Portalen liest man oft: Die PKV-Beiträge im Alter sind hoch. Das stimmt so pauschal überhaupt nicht, und speziell für Beamte und Beamtinnen ist es erst recht kein Thema. 5 Gründe, warum das so ist, stelle ich in diesem Blogbeitrag vor.

Das Wichtigste im Überblick

  • Hinweis auf 2 weitere Blogbeiträge, in denen ich auf die Grundlagen der beiden Systeme Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) und die Besonderheit der PKV-Tarife für Beamte und Beamtinnen eingehe.
  • Ich stelle 5 Maßnahmen vor, die den Beitrag im Alter stabilisieren.
  • Speziell bei Beamten gibt es eine Besonderheit, die zu einer Beitragssenkung ab dem Pensionsalter führt (die 3. der oben erwähnten Maßnahmen)
  • Es gibt noch 2 weitere, die spielen aber in der Praxis keine Rolle (mir ist nicht bekannt, dass die jemals benötigt wurden – jedenfalls nicht in meinem Kundenkreis).

Grundlagen: Systemunterschiede GKV – PKV, Spezialität Beamtentarife

In diesem Blogbeitrag findest du eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen beiden Systemen, die unterschiedliche Beitragskalkulation, warum in beiden Systemen die Beiträge um ca. 3 % pro Jahr steigen und welche Maßnahmen es in der PKV gibt, um diese Steigerung in Grenzen zu halten:

PKV im Alter – alles halb so wild

Und in diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Besonderheit der Tarife für Beamte und Beamtinnen ein („Beihilfetarife“ oder auch „Restkostentarife“ genannt):

Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

5 Gründe, warum Beitragssteigerungen im Alter für Beamte kaum ein Thema ist

1. Bildung von Alterungsrückstellungen

In allen Volltarifen der PKV ist seit 1994 vorgeschrieben, dass Alterungsrückstellungen gebildet werden.

  • Was ist ein „Volltarif“? Eine vollwertige Krankenversicherung für ambulante, stationäre und dentale Leistungen. Im Gegensatz zur Privaten Zusatzversicherungen, die als Zusatz zur GKV abgeschlossen werden können und das Niveau in einem oder mehreren dieser Teilbereiche auf das der PKV anheben. Dies Zusatztarife gibt es sowohl mit als auch ohne Alterungsrückstellungen. Beamtentarife sind Volltarife.
  • Was sind „Alterungsrückstellungen“ (AR)? Der Beitrag in der PKV ist so kalkuliert, dass er über die gesamte statistische Laufzeit (= Lebenserwartung) des Versicherten konstant bleibt. In den ersten Jahren ist er höher als der Kopfschaden. Die Differenz wird angespart und verzinst und dient dazu, im höheren Alter den dann höheren Kopfschaden zu finanzieren (siehe Bild).

           

Das Ganze ist natürlich eine Durchschnittsbetrachtung: Die AR werden individuell angespart, aber kollektiv verwendet.

Die Bildung von AR ist die wichtigste Maßnahme zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

2. Gesetzlicher Zuschlag von 10 %

Seit dem 1.1.2000 ist in allen PKV-Tarifen, die seitdem vermittelt werden, eine weitere Stärkung der Alterungsrückstellung gesetzlich vorgeschrieben: Auf den Beitrag werden zusätzlich zur vorhandenen AR weitere 10 % eingezahlt. Dieser Beitragsbestandteil entfällt mit Alter 60 (das heißt: der Beitrag sinkt), wird ab Alter 65 aufgelöst und bewirkt eine weitere Beitragssenkung.

3. Im Pensionsalter zahlt der Dienstherr 70 % der medizinischen Kosten

Das heißt: Nur 30 % müssen über die Beihilfetarife abgedeckt werden. Während der aktiven Dienstzeit sind es 50 %, da müssen die restlichen 50 % über diese Tarife abgedeckt werden. Der Beitrag sinkt also um 2 Fünftel, da die Tarife entsprechend reduziert werden.

Dieser Aspekt ist nach Punkt 1 – Bildung der AR – die zweitwichtigste Maßnahme zur Stabilisierung der Beiträge im Ruhestand.

Folgende Hinweise: Bei 2 und mehr Kindern ist der Beihilfesatz bereits während der aktiven Dienstsatz 70 %, solange die Kinder noch in der Ausbildung sind (max. bis sie 25 sind). Und in manchen Bundesländern ist der Beihilfesatz im Ruhestand noch höher als 70 %.

Diese 3 Maßnahmen führen zu folgendem Beitragsverlauf (untere Kurve):

        

Was auffällt: im Alter ab ca. 20 gibt es einen deutlichen Beitragssprung. Wie es das zu erklären?

Ganz einfach: Beamte und Beamtinnen fangen i.d.R. als Anwärter*innen an (Beamte auf Widerruf). In diesem Stadium, das je nach Betätigungsfeld 1,5 bis 3 Jahre dauert, kommt es ab und zu zum Abbruch der Beamtenlaufbahn.

Entweder weil der Dienstherr die Aspiranten wegen mangelnder Eignung nicht dauerhaft übernehmen will. Oder die Aspiranten kündigen selbst, weil ihnen das Beamtendasein doch nicht liegt.

Deshalb bieten alle PKV-Gesellschaften sogenannte Anwärtertarife an. Bei diesen werden keine Alterungsrückstellungen gebildet (Tarife zum Risikobeitrag). Daher sind diese sehr preiswert, oft unter 100 Euro Monatsbeitrag.

Erst mit der Ernennung zum Beamten auf Probe / Beamtin auf Probe kommen die Alterungsrückstellungen dazu, und das erklärt den Beitragssprung. Ab diesem Zeitpunkt ist einigermaßen sicher, dass die Leute dabeibleiben.

4. Beitragsentlastungstarif (BET)

Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen kann jeder Kunde freiwillig einen zusätzlichen Beitrag zahlen, der wiederum zu einer weiteren, garantierten Beitragssenkung im Alter führt. Die Höhe dieses Zusatzbeitrags kann selbst festgelegt werden.

Dieser Zusatzbeitrag ist, genau wie der eigentliche KV-Beitrag, steuerlich absetzbar. Die Beitragssenkung dagegen ist eine steuerfreie, geldwerte Leistung.

Der BET kann auch erst später abgeschlossen werden, er muss also nicht zusammen mit den anderen Tarifbausteinen beantragt werden. Und: Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Ich empfehle für Beamte und Beamtinnen einen Beitrag von 50 Euro, mehr ist nicht nötig. Falls das Alter höher ist als 30 beim Abschluss, können es auch 70 Euro sein.

5. Tarifwechsel beim gleichen Versicherer

Darauf besteht ein Rechtsanspruch nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die gebildeten Alterungsrückstellungen werden komplett in den neuen Tarif übernommen, wodurch Beitragssenkungen von 50 % und mehr möglich sind. Für den Wechsel ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, wenn der neue Tarif maximal die gleichen Leistungen beinhaltet wie der alte oder im Alttarif die Option enthalten ist, auch ohne Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen zu wechseln.

 

Schon der letzte Punkt hat für Beamte meines Wissens keine Bedeutung. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein solcher Tarifwechsel gewünscht wurde.

2 weitere Möglichkeiten – der Wechsel in den Basistarif für Beamte und der Wechsel zu einem anderen Versicherer – erst recht nicht, deshalb gehe ich hier nicht näher darauf ein.

Vorsicht Betrug

Es gibt mittlerweile viele Dienstleister, die (nicht nur) älteren PKV-Kunden anbieten, für sie einen günstigeren Tarif – bei gleichen Leistungen – beim gleichen Versicherer rauszufinden und den Wechsel für sie zu managen.

Einige sind seriös, aber viele sind es nicht. Da wird so vorgegangen:

  • Die Dienstleistung kostet oft mehrere tausend Euro;
  • Der neue Tarif hat u.U. in ganz wichtigen Bereichen geringere Leistungen (was verschwiegen wird);
  • Die Beitragsersparnis wird zum Beispiel lediglich durch eine höhere Selbstbeteiligung erreicht (die muss ja auch bezahlt werden, taucht aber in der Beitragsberechnung nicht auf).

Was viele nicht wissen: Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Wunsch kostenfrei Vergleichsangebote zu machen.

Für meine Kunden führe ich diese Recherche kostenfrei durch, wenn gewünscht.

Bei Fragen zum Thema kannst du gerne auf mich zukommen.

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung und Private Krankenversicherung

Riesterrente

Private Altersvorsorge mit hoher staatlicher Förderung als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente.

zum Vergleich

Hausrat­versicherung

Ihr gesamter Hausrat wird im Falle von Brand, Einbruchdiebstahl oder Wasserschaden ersetzt.

zum Vergleich

BU-Versicherung

Bei BU aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit fängt sie Ihren Einkommensverlust auf.

zum Vergleich

Risiko­lebens­versicherung

Sichert Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell ab - der ideale Hinterbliebenenschutz.

zum Vergleich

Pflege­versicherung

Als Ergänzung zur PKV sichert sie erforderliche Pflegemaßnahmen von Pflegebedürftigen ab.

zum Vergleich

Basisrente

Die staatlich subventionierte Basisrente (= Rürup-Rente) sichert eine lebenslange Leibrente.

zum Vergleich

Aktuelle News

26.04.2024 | Gute Aussichten für Lebensversicherungskunde...

Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherungen in ihr...

> weiterlesen

16.04.2024 | Börsen, Kryptos, Gold: Rekorde allerorten

Während die konjunkturelle Stimmung in Deutschland zu wünschen übrig lässt,...

> weiterlesen

10.04.2024 | Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtve...

Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie ...

> weiterlesen
Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung