Neue Investmentfonds-Besteuerung ab 2018

Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 „fiktiv veräußert“ und per 1. Januar 2018 „fiktiv wieder angeschafft“. Ab dann gilt die Abgeltungsteuer für alle.
Kleinanleger allerdings müssen sich nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sogenannte „Millionärsfonds“ ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungsteuer zu vermeiden.

216 Billionen US-Dollar betragen die Schulden von Staaten, Unternehmen und Privathaushalten weltweit – ein neues Rekordhoch. Mehr als zehn Billionen Dollar kamen allein im ersten Halbjahr 2016 hinzu, wie das Institute of International Finance (IIF) errechnet hat. Die Gesamtsumme entspricht rund dem 3,25-Fachen der weltweiten jährlichen Wirtschaftsleistung. In den reichen Industriestaaten belaufen sich die Schulden gar knapp auf das Vierfache des Bruttoinlandsprodukts – vor zehn Jahren war es noch rund das Doppelte des BIP.
Schuld ist nicht nur die Niedrigzinspolitik der Notenbanken, sondern auch mangelnder Sparwille der Regierungen. Das billige Geld verlockt zur ungebremsten Kreditaufnahme, und oftmals fließt das Kapital dann in Wirtschaftssektoren, in denen bereits Überkapazitäten herrschen, oder kommt gar nicht in der Realwirtschaft an. Experten warnen daher schon vor einer neuen Finanzkrise. Mit seinem ausgeglichenen Staatshaushalt steht Deutschland weltweit einigermaßen allein auf weiter Flur – die Mahnung des EZB-Präsidenten Mario Draghi an die Regierungen der Euro-Länder, ihre „Hausaufgaben“ zu machen, blieb bislang fruchtlos.

Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.

Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.

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Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.

Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.

Immer mehr Menschen tragen kleine Geräte, die ihre Vitalwerte und Aktivitäten aufzeichnen und ans Smartphone senden – vom Puls und Blutdruck über die gegangenen Schritte und zurückgelegten Entfernungen bis hin zur Schlafdauer und Ernährung. Die sogenannten Wearables sind, primär in Form kleiner Fitness-Armbänder, der aktuelle große Hype am Technik-Gadget-Markt.

Die mit ihrer Hilfe gesammelten Daten sind potenziell nicht nur für den jeweiligen Nutzer interessant. Schließlich kann man daraus auch, zumindest in Umrissen, Rückschlüsse auf den Lebenswandel ziehen. So ist es nur folgerichtig, dass auch die Versicherer die darin liegenden Chancen aufgreifen: Wie schon in der jungen Versicherungsklasse der Telematik-Kfz-Tarife, die das individuelle Fahrverhalten auswerten, bieten erste Krankenkassen Rabatte an, wenn die Kunden mittels Daten aus entsprechenden Fitness-Apps ihren gesunden Lebensstil nachweisen. Und wie in der Telematik stellen Verbraucherschützer die Frage nach dem Datenschutz. Hier wie dort gilt: Jeder ist Herr über seine Daten und kann entscheiden, wie viel sie ihm wert sind. Laut einer Bitkom-Umfrage wäre rund ein Drittel der Deutschen zur Herausgabe ihrer Daten bereit.

Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen. Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf Termine beim Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen.

Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist allerdings mau. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat.

Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen: Auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt; Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor; und eine Fahrtzeit von 60 Minuten gilt als zumutbar.

Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.

Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.

Der Ausblick für das Börsenjahr 2016 fällt bei den meisten Beobachtern verhalten aus. Zwar könne der DAX noch einmal die 12.000-Punkte-Marke überspringen, immerhin pumpt die Europäische Zentralbank ja nach wie vor gewaltige Liquidität in die Märkte. Gerade nach der Zinswende in den USA, die den Euro tendenziell verbilligt, stehen die Exportchancen der Euroländer zudem gut.

Doch für die zweite Jahreshälfte erwartet die Mehrheit der Experten eine Abkühlung, am Jahresende sei ein DAX-Stand von 11.000 oder weniger zu erwarten. Der Hauptgrund liegt in der volatilen Weltwirtschaft. China schwächelt, und die Schwellenländer insgesamt rutschen durch US-Zinswende tiefer in die Krise. Auch die Auswirkungen der Fed-Entscheidung auf die US-Konjunktur sind noch nicht absehbar. Es gibt jedoch auch Stimmen, die ein rundweg positives Börsenjahr erwarten. Ihnen zufolge wird das günstige Konsumklima in den Industrieländern zu starkem Wachstum führen, das den DAX durchaus über 13.000 Punkte hinaus treiben könnte. Es bleibt jedenfalls spannend.

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