Kommunen knapsen beim Elementarschutz ihrer Gebäude
Damit eine Gebäudeversicherung auch bei Hochwasser- und Starkregenschäden einspringt, muss ein sogenannter Elementarschutz eingeschlossen sein. Rund 46 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügen indes nicht über diese Deckung, was angesichts der wachsenden Extremwettergefahr immer brisanter wird – und zu einer anhaltenden Diskussion über eine Versicherungspflicht geführt hat, die beispielsweise von den Bundesländern gefordert wird.
Wie eine Studie der Universität Hohenheim nun offenbart, sparen sich auch viele Kommunen den Naturgefahren-Versicherungsschutz für ihre Gebäude wie Schulen, Sporthallen oder Bürgerzentren. So ist in Hessen lediglich jede zweite kommunale Immobilie mit Elementarschutz ausgestattet, in Thüringen mit 55 Prozent kaum mehr. Das dritte untersuchte Bundesland Baden-Württemberg kommt zwar auf 70 Prozent. Allerdings nimmt es wegen einer früheren Versicherungspflicht eine Ausnahmestellung ein, gewissermaßen als „deutscher Elementarschutzmeister“: 94 Prozent der Wohngebäude sind hier bereits gegen Elementarschäden abgesichert.
„In Hessen haben 31 Prozent der antwortenden Kommunen angegeben, unversicherte Schäden durch Zahlungen von Land oder Bund finanzieren zu wollen“, so Mitautor Prof. Dr. Jörg Schiller. „In Baden-Württemberg gaben das 48 Prozent an, in Thüringen sogar 60 Prozent. Mit staatlicher Hilfe ist jedoch nur bei größeren Naturkatastrophen zu rechnen – sich darauf zu verlassen ist riskant.“
Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.
Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
as Interesse der Deutschen an Indexfonds (ETFs) ist ungebrochen. Fast zehn Millionen ETFSparpläne wurden hierzulande bereits abgeschlossen, Tendenz: stark steigend. Diese Vorliebe
machen sich auch mehr und mehr Fondsanbieter zunutze, deren Produkte mitunter weit vom
ETF-Grundprinzip abweichen. Sogenannte aktive ETFs versuchen den Spagat zwischen der
reinen Indexabbildung und dem klassischen aktiven Fondsmanagement. So gibt es mittlerweile
als ETF verkaufte Produkte, die eher Themenfonds entsprechen und sogar oftmals ihren eigenen
Index dafür aufsetzen. Viele neuere Angebote sind so komplex strukturiert, dass es ohne
Fachkenntnisse schwerfällt, sie zu verstehen.
Als Konsequenz daraus wird die Bezeichnung ETF verwässert. Die Entwicklung erinnert an das
sogenannte Greenwashing, bei dem Finanzprodukte als „nachhaltig“ verkauft werden, obwohl sie
kaum Nachhaltigkeitseffekte haben – einfach, weil es der Vermarktung förderlich ist. Somit kann
man sich beim ETF-Erwerb auch nicht mehr darauf verlassen, ein günstiges Produkt zu
bekommen. Denn viele der neuen aktiven ETFs langen auf der Kostenseite ordentlich zu. Anleger
sollten deshalb genau hinschauen.
Wer im Pflegeheim wohnt und betreut wird, muss immer tiefer in die eigene Tasche greifen: Mit
einer Steigerung von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat die durchschnittliche
Eigenbeteiligung erneut einen Satz nach oben vollzogen, der die allgemeine Teuerungsrate weit
hinter sich lässt. Nach Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen aktuell 3.108 Euro
monatlich zugezahlt werden; 2024 lag der Durchschnittswert bei 2.871 Euro. Am kostspieligsten
ist stationäre Pflege in Bremen (3.449 Euro) und Nordrhein-Westfalen (3.427), während die
Sachsen-Anhaltiner (2.595) den bundesweit geringsten Zuschuss leisten müssen.
Ein baldiges Ende dieser enormen, stetig wachsenden Belastung für Pflegebedürftige zeichnet
sich nicht ab. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert deshalb Reformen, etwa eine
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Länder. Dadurch ließe sich die
Durchschnitts-Eigenbeteiligung um 507 bzw. 114 Euro senken. Auch damit dürften die
Pflegekosten allerdings noch die finanziellen Möglichkeiten vieler Bundesbürger sprengen. Eine
zeitige private Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung kann dieses Kostenrisiko für wenige
Euro im Monat effektiv entschärfen.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, ist der Anteil
digitaler Abschlüsse am Neugeschäft 2024 erneut um zwei Prozentpunkte gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Mit nunmehr 22 Prozent spiegelt er jedoch wider, dass die meisten
Versicherungen einer kundigen, individuellen Beratung bedürfen, wie Vergleichsprogramme,
versicherereigene Abschlussstrecken oder Apps sie nicht bieten können.
Digitalisierungs-Spitzenreiter ist die Kfz-Versicherung, in der 29 Prozent der Abschlüsse ohne
persönliche Beratung erfolgten. Über dem Durchschnitt rangieren auch Krankenzusatz- und
Auslandsreisekrankenpolicen, die 2024 zu 27 Prozent digital vereinbart wurden. In der privaten
Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung dagegen beträgt der Wert 17 Prozent. Weit darunter
liegen noch Lebensversicherungen, von denen lediglich 3 Prozent ohne den qualifizierten Rat
von Vermittlern oder Vertretern abgeschlossen wurden.
Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Die sprunghafte Handelspolitik der Trump-Administration hat die US-Börsenkurse auf Talfahrt geschickt. Zuvor eilten sie von Rekord zu Rekord und galten als sichere Bank im Portfolio, häufig in Form von ETFs auf Indizes wie Dow Jones, Nasdaq, S&P oder den USA-lastigen MSCI World. Auch wenn diese zuletzt Erholungstendenzen zeigten, stellt sich für viele deutsche Anleger die Frage, was mit den US-Beteiligungen geschehen soll: halten oder verkaufen?
Hört man sich unter Investmentexperten um, wird ein Tenor deutlich: Ruhe bewahren. Bei Aktienengagements gehören Schwankungen dazu und können mit langfristigem Anlagehorizont ausgesessen werden. Immerhin ist die US-Ökonomie bisher nach jeder Krise zurückgekommen und erneut durchgestartet. Eine zweite häufige Empfehlung lautet: auf breite Diversifikation setzen, über Assetklassen, Branchen und Weltregionen hinweg. Eine einseitige Fokussierung auf US-amerikanische Aktien ist mithin grundsätzlich brisant, auch ohne akute wirtschaftspolitische Unsicherheiten.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).
Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.