Wie die deutschen Anleger auf die Inflation reagieren

Auch im Juli dieses Jahres lag die Inflationsrate in Deutschland oberhalb von 7 Prozent. Schmilzt das angesparte Vermögen nun – auch angesichts der krisenhaften Weltwirtschaftslage – dahin wie Butter in der Sonne? Diese Frage treibt mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Bundesbürger um, wie eine Umfrage des Vermögensverwalters J.P. Morgan erbracht hat.

Nur 11 Prozent wollen ihr Geld aber lieber ausgeben als auf der hohen Kante behalten, während gut jeder dritte Befragte einstweilen nichts an seinem Anlageverhalten ändern möchte. Bedenklich: 23 Prozent der Umfrageteilnehmer tun weniger für die Altersvorsorge, obwohl sie dadurch oftmals zukünftige finanzielle Probleme heraufbeschwören.

17 Prozent dagegen investieren als Reaktion auf die Inflation mehr als zuvor. Im Fokus dieser Anleger stehen vor allem Aktien, Aktienfonds und ETFs (51 Prozent), aber auch Gold erfreut sich mit 37 Prozent hoher Beliebtheit. Jeder fünfte hält trotz der jüngsten Kursabstürze Kryptowährungen nach wie vor für ein gutes Investment.

Bisher schon mussten bei Geldanlage-Beratungen zahlreiche Faktoren erfasst werden: Vermögens- und Einkommensverhältnisse, vorhandene Kenntnisse, Risikoneigung und Präferenzen, um die wichtigsten zu nennen. In Zukunft kommt nach EU-Vorgaben ein weiterer Aspekt hinzu: Es geht um das Thema NACHHALTIGKEIT.

In diesem Beitrag umreiße ich kurz die wichtigsten Punkte. Auf Wunsch erhalten Sie ein ausführliches Merkblatt.

Die gesetzliche Vorschrift für diesen Beratungsbestandteil gilt in meinem Fall zunächst für Versicherungsanlageprodukte aus der Schicht 3. Das sind im Wesentlichen klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Für den Bereich Geldanlage besteht für mich als sogenannten 34f-Vermittler derzeit keine Verpflichtung hierzu. Da aber viele Anleger*innen danach fragen und diese Vorschrift über kurz oder lang wohl auch in der Geldanlage-Beratung verpflichtend wird, „baue“ ich sie schon jetzt in die Geldanlage-Beratung ein.

Was bedeutet „nachhaltig investieren“?

Darüber streiten sich die Geister, denn der Begriff „nachhaltig“ ist nicht allgemeingültig definiert. Eine gewisse Übereinkunft hat sich dennoch ergeben. So sind folgende Kriterien weitgehend unstrittig:

  • Umweltschutz durch schonende Nutzung von Ressourcen (Wasser, Boden,…) und Vermeidung von Abfällen
  • Reduzierung der Treibhausgase
  • Regenerierung bereits überlasteter Ressourcen (z.B. durch Aufforstung)

Darüber hinaus fließen auch soziale und ethische Aspekte mit ein, zum Beispiel:

  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Wahrung der Menschenrechte
  • Vermeidung von Kinderarbeit

Und zu guter Letzt sollen auch die Unternehmen, an denen sich Anleger beteiligen (beispielsweise durch Aktien oder Aktienfonds), gewisse Standards erfüllen, zum Beispiel

  • Das Unternehmen produziert nachhaltig
  • Gesetze werden eingehalten, es gibt keine Korruption
  • Transparenz gegenüber Anteilseignern und Aktionären

Diese 3 Nachhaltigkeitsbereiche werden als ESG-Kriterien bezeichnet (E = environment, S = social, G = governance).

Im Rahmen der Geldanlage-Beratung werden diese Kriterien verfeinert. Anlegerwünsche können dabei sowohl positiv formuliert sein (das, was auf alle Fälle enthalten sein soll, z.B. Investments des E-Kriteriums) also auch nach dem Ausschlussprinzip (das, was auf keinen Fall enthalten sein darf, z.B. Produktion von Waffen). Details hierzu würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Auf Wunsch sende ich Ihnen gern das anfangs erwähnte Merkblatt zu. Gerne können Sie natürlich auch einen Beratungstermin vereinbaren (siehe links).

Viele Grüße,
Ihr Jürgen Puderbach

CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.

Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.

Diese Frage stellen sich ausländische Medien wie der britische „Telegraph“ derzeit angesichts der Turbulenzen bei der größten deutschen Fondsgesellschaft DWS. Die Kommentatoren erinnert der Fall an den Wirecard- und den Dieselskandal, die bereits ein schales Licht auf die deutschen Unternehmensführungsstandards warfen. Gleichwohl ist der aktuelle DWS-Skandal sicherlich einige Nummern kleiner.

Die Deutsche-Bank-Tochter hatte Aktientitel als nachhaltige Investments angepriesen, die das verkaufsfördernde Label nicht verdienten. Im Raum stehen nun Vorwürfe des Prospekt- und Kapitalanlagebetrugs, denen in den USA und in Deutschland nachgegangen wird. Ende Mai rückten die Behörden mit rund 50 Leuten in Frankfurt am Main zur Durchsuchung der DWS-Zentrale an, kurz darauf trat Vorstandschef Asoka Wöhrmann zurück. Im Juni verweigerte die Union Investment, drittgrößter Shareholder der DWS, dann die Entlastung des Vorstands. Der erhielt zwar dennoch die nötige Mehrheit, kann sich aber kräftig abgewatscht fühlen.

Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.

Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.

Für Investments in Kryptowährungen wurde auch mit dem Argument geworben, dass es keinerlei Korrelation mit anderen Assetklassen – vornehmlich aus der sogenannten Realwirtschaft – gebe. Damit seien Bitcoin, Ether & Co. vorzüglich zur Diversifikation eines Portfolios geeignet.

Wie sich nun im Zuge der großen Baisse an den Börsen zeigt, war diese Behauptung voreilig. Die Kryptokurse sind auf breiter Front abgeschmiert, der gesamte Digitalwährungsmarkt schrumpfte auf weit weniger als ein Drittel der drei Billionen Euro zusammen, die er zu seinen Hochzeiten umfasste. Der Bitcoin, Leitwolf und Schwergewicht des Marktes, unterschritt die psychologisch wichtige Marke von 20.000 US-Dollar. Im letzten November noch lag er bei über 67.000 Dollar. Ether sank auf unter 1.000 Dollar, nachdem die Nummer zwei des Marktes im November an der 5.000-Marke gekratzt hatte.

Immerhin: Wer weiterhin an das Potenzial der Kryptowährungen glaubt, hat dieser Tage formidable Einstiegsgelegenheiten. Bitcoin-Fans verweisen darauf, dass der Kurs schon drei Mal ähnliche Abstürze erlebt und dennoch immer wieder neue Rekordhöhen erklommen hat. Daraus kann man mit gutem Willen eine Gesetzmäßigkeit herauslesen. Risikofreude jedenfalls, das zeigt die jüngste Entwicklung einmal mehr, brauchen Kryptoanleger ebenso wie robuste Nerven.

In Deutschland gibt es mehr Rentenversicherungsverträge als Einwohner, nämlich über 87 Millionen. Dass die Bundesbürger die (nicht nur steuerlichen) Vorteile der versicherungsförmigen Altersvorsorge zu schätzen wissen, belegen auch die 4,7 Millionen Neuverträge, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurden.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat kürzlich 130 am deutschen Markt erhältliche Rentenversicherungstarife von 47 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Fokus der alljährlich durchgeführten Untersuchung standen die vier Teilbereiche Unternehmensqualität (35 Prozent der Gesamtnote), Rendite (30), Flexibilität (25) sowie Transparenz und Service (10). Je nach Gattung (klassisch, Klassik Plus, Index fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort) flossen bis zu 100 Einzelkriterien ein.

Das Ergebnis überzeugt: 50 Tarife erhielten die Spitzennote „exzellent“. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer konstatiert: „Die Versicherer haben Lösungen gefunden, den Bedürfnissen ihrer Kund:innen in puncto Kapitalanlage zu entsprechen.“

Im August tritt eine Richtlinie in Kraft, die bei finanzrelevanter Beratung vorschreibt, die Kunden auch nach ihrer Nachhaltigkeitspräferenz zu befragen: Ist Ihnen ökologische und ethische Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und Finanzvorsorge wichtig? Fällt die Antwort positiv aus, muss dies im weiteren Beratungsverlauf berücksichtigt werden. Doch wie eigentlich genau? Wie lassen sich zum Kundenwunsch passende Kategorien, Anbieter und Produkte eingrenzen?

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat nun gemeinsam mit Marktteilnehmern einen Entwurf für ein Modul namens „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, umreißt Klaus Möller, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses, Anlass und Motivation für das Projekt. Der Beratungsleitfaden soll nicht nur eine gesetzeskonforme Struktur geben, sondern auch sicherstellen, dass eine laienfreundliche Sprache verwendet wird.

 

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert essenzielle Fähigkeiten wie Gehen, Stehen, Gebrauch der Hände, Autofahren, Hören oder Sprechen ab. Büßt ein Versicherungsnehmer eine dieser Fähigkeiten durch Unfall oder Krankheit ein, wird eine monatliche Rente gezahlt. Damit ist die Police insbesondere für Erwerbstätige interessant, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Einkommensschutz nicht leisten können oder wollen oder die wegen Vorerkrankungen von den BU-Versicherern abgelehnt werden.

Im aktuellen „M&M-Rating Grundfähigkeit“ vom renommierten Ratingunternehmen Morgen & Morgen werden 112 Tarife und Tarifkombinationen zur Absicherung von Grundfähigkeiten, angeboten von 28 Lebensversicherern, unter die Lupe genommen. Ganze 92 der untersuchten Tarife stufen die Analysten als „ausgezeichnet“ ein (Bestnote, fünf Sterne). Darin spiegelt sich das hohe Bedingungsniveau der am Markt verfügbaren Tarife wider. Diese können sich in ihrer Ausgestaltung – und vor allem in den abgedeckten Grundfähigkeiten – jedoch signifikant unterscheiden, weshalb die Auswahl genau auf die individuellen Anforderungen und Ziele abgestimmt werden sollte.

Nachhaltigkeit spielt für immer mehr Anleger eine wesentliche Rolle bei ihren Investitionsentscheidungen. Verstärken dürfte sich der Trend, wenn ab August im Rahmen einer Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenz der Kunden obligatorisch erfragt wird. Doch wie lassen sich wirklich nachhaltige Unternehmen von solchen unterscheiden, die bloß Greenwashing betreiben, sich also einen grünen Anstrich verpassen?

ESG-Ratings versprechen hier Unterstützung. Das Kürzel steht für Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance). Das derzeitige Ratingsystem hat allerdings seine Tücken: Zum einen kommen verschiedene Anbieter zu stark konträren Ergebnissen für ein und dasselbe Unternehmen. Zum anderen haben große Firmen Wettbewerbsvorteile, weil sie den Aufwand für ein Rating – oder mehrere – leichter stemmen können. Denn die Beurteilung kostet nicht nur Geld, sondern erfordert auch umfangreiche Dokumentationsarbeit. Der Versicherer-Gesamtverband GDV fordert deshalb eine EU-weite Regulierung von ESG-Ratinganbietern, um die Markttransparenz zu erhöhen und nachhaltigen Investitionen mehr Entwicklungspotenzial zu verschaffen.

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