Welche 9 Leistungen sollten in einer PKV enthalten sein?

Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. In Deutschland gibt es 2 Systeme: Gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV). Wer sich privat krankenversichern kann und will, hat die Wahl zwischen mehreren hundert (!) Tarifen. Sie unterscheiden sich stark in den abgesicherten Leistungen. Welche 9 Leistungen sollten in einer PKV enthalten sein?

Das erfährst du in diesem Beitrag. Meine Empfehlungen basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen. Sie sind natürlich nicht bindend. Wer weniger absichern will, kann das tun, sollte sich aber bewusst sein, wo die Grenzen seines Tarifs sind.

Das Wichtigste im Überblick

  • Warum überhaupt in die PKV wechseln?
  • Grobe Unterscheidung der PKV-Tarife in 3 Leistungsklassen: Grund-, Komfort- und Premiumtarife.
  • Welche 9 Leistungen sollten in einer PKV enthalten sein?
  • Warum es sinnvoll ist, sich bei der Auswahl einer PKV von einem Experten beraten zu lassen (diese Beratung ist bei mir kostenfrei und unverbindlich).

Warum überhaupt in die PKV wechseln?

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag prozentual vom Einkommen ab. Dabei gibt es eine Höchstgrenze, die jedes Jahr steigt. In 2024 beträgt sie 1051 Euro monatlich. Die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils vom Gesetzgeber festgelegt und gleich.

In der PKV hängt der Beitrag ab vom Eintrittsalter – also dem Alter, das du bei Vertragsbeginn hast – von den gewünschten Leistungen und eventuellen Vorerkrankungen. Das sind mittelschwere bis schwere Krankheiten, die du vor Vertragsbeginn hattest und aufgrund derer der Versicherer annimmt, dass du mehr Leistungen in Anspruch nimmst als jemand, der keine Vorerkrankungen hatte. Dafür muss die betroffene Person dann einen etwas höheren Beitrag zahlen, einen sogenannten Risikozuschlag.

WICHTIGE NEBENBEMERKUNG: Erkrankungen, die nach Vertragsbeginn auftreten, führen NICHT zu einer Beitragserhöhung.

Nun könnte man auf die Idee kommen, einen möglichst billigen PKV-Tarif zu wählen, um Geld zu sparen. Die gibt es, je nach Eintrittsalter, schon ab ca. 300 Euro Monatsbeitrag. Und bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte davon. 2 Dinge sollten einem dann aber bewusst sein:

  • Diese billigen Tarife – ich nenne sie Grundtarife – haben einen Leistungsumfang, der in manchen Teilbereichen unter dem der GKV liegen kann.
  • Sie sind oft „spitz auf Knopf“ kalkuliert, weil der Anbieter vor allem mit dem niedrigen Preis wirbt und so neue Kunden gewinnen will. Dadurch steigt das Risiko, dass die Beiträge in späteren Jahren überproportional steigen.

Meine Empfehlung daher: Das wichtigste Kriterium für die PKV sollten die besseren Leistungen als die der GKV sein. Dass der Beitrag oft deutlich niedriger ist (das gilt auch für leistungsstarken Tarife der PKV), sollte erst danach ein Argument sein.

Grobe Unterscheidung der PKV-Tarife in 3 Leistungsklassen

Bei dieser Unterscheidung richte ich mich nach den Bezeichnungen vieler Privater Krankenversicherer und Vergleichsportale. Mit einer Ausnahme: Statt des Begriffs „Basistarife“ verwende ich „Grundtarife“. Weil mit „Basistarif“ auch ein konkreter Tarif der PKV gemeint ist, der von allen Versicherern angeboten werden muss und der bei allen die gleichen Leistungen (vergleichbar mit denen der GKV) hat. Um diese Verwechslung zu vermeiden, verwende ich „Grundtarif“.

Hier die grobe Unterteilung:

Grundtarife sind sehr preiswert und haben ein Leistungsniveau vergleichbar dem der GKV, in manchen Teilbereichen auch darunter.

Komforttarife bieten i.d.R. die 9 Leistungen, die ich empfehle. Welche das sind, davon mehr im nächsten Kapitel.

Premiumtarife sind die Tarife mit dem umfassendsten Leistungsangebot. Sie gehen zum Teil noch weit über das Niveau von Komforttarifen hinaus. Dabei handelt es sich nicht immer um eine „Luxusabsicherung“. Für manche Versicherten sind diese zusätzlichen Leistungen essentiell.

Welche 9 Leistungen sollten in einer PKV enthalten sein?

Zusätzlich zur selbstverständlichen Grundabsicherung:

1. Ambulante Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl

In manchen Tarifen der PKV ist die Sitzungszahl begrenzt auf 30 oder 50 pro Jahr. Mehr Sitzungen werden gar nicht oder nur mit vorheriger Genehmigung des Versicherers erstattet.

Es gibt aber schwere psychische Störungen, die eine psychologische Behandlung mit weit mehr als 100 Sitzungen pro Jahr erfordern. Bei einem Stundensatz von durchschnittlich 120 Euro pro Sitzung kann sich jeder selbst ausrechnen, wieviel selbst zu zahlen wäre.

Ich empfehle daher Tarife ohne irgendeine Begrenzung der Sitzungszahl und ohne, dass eine Genehmigung des Versicherers erforderlich ist.

2. Offener Hilfsmittelkatalog

Hilfsmittel sind Geräte, die bei körperlichen Gebrechen den Alltag erleichtern oder erst möglich machen. Angefangen von einfachen wie Brillen und Hörgeräten, über Rollstühle und Prothesen bis hin zum Heimdialysegerät: Alles das sind Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel erstattet werden, ist im Hilfsmittelkatalog des jeweiligen PKV-Tarifs festgelegt. Bei einem geschlossenen Katalog sind sie genau definiert.

Nun kann es ja sein, dass in der Zukunft Hilfsmittel entwickelt werden, von denen wir heute noch nicht zu träumen wagen. Zum Beispiel viele künstliche Organe. Bei einem geschlossenen Katalog würden diese nicht erstattet bzw. maximal der Preis, den heute übliche Mittel kosten.

Besser ist ein offener Hilfsmittelkatalog. Bei diesem sind auch diejenigen eingeschlossen, die es erst in der Zukunft gibt. Und das zu den Preisen, die diese dann kosten.

3. Freie Arzt- und Krankenhauswahl

In Deutschland gibt es viele gute Ärzte und Ärztinnen. Bei einem notwendigen stationären Aufenthalt genügt es oft, wenn die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus von den dort angestellten Ärzten durchgeführt wird.

Nun gibt es aber auch Spezialisten und Spezialistinnen, die bestimmte Operationen mit deutlich mehr Erfolgsaussichten durchführen als die meisten ihrer Kolleg*innen. Oder sie sind sogar die einzigen, die das bei seltenen Erkrankungen können.

In diesem Fall wäre es gut, wenn diese Behandlungen in voller Höhe von der PKV erstattet werden. Auch dann, wenn der Höchstsatz der Gebührenordnung überschritten wird (das ist eine Obergrenze, die für Grundtarife und auch einige Tarife aus dem Komfortbereich gilt).

Gut wäre es, wenn diese freie Arztwahl für ganz Europa gilt. Und noch besser: weltweit.

4. Stationäre Psychotherapie ohne Begrenzung

Bei manchen schweren psychischen Erkrankungen genügt eine ambulante Therapie nicht. Dann ist die Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus sinnvoll. Je nach Art der Störung sind Behandlungsdauern von 100 Tagen und mehr nötig.

Manche Tarife der PKV sehen hier eine maximale Behandlungsdauer von z.B. 30 oder 50 Tagen pro Jahr vor. Das ist m.E. zu wenig. Oder eine Behandlungsdauer über diesen Zeitraum hinaus wird nur erstattet, wenn sie in einer Kooperationsklinik der jeweiligen PKV-Gesellschaft stattfindet, und nur mit vorheriger Genehmigung durch den Versicherer.

Meine Empfehlung: Stationäre Psychotherapie ohne Begrenzung der Behandlungstage und mit freier Wahl der Klinik.

Hinweis: Ein Tag in einer psychiatrischen Klinik kostet 500 bis 1000 Euro.

5. Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Spanne reicht von 60 % bis 100 % Erstattung. Wobei das i.d.R. auch für hochwertigen Zahnersatz gilt, der von der GKV nur mit einem geringen Betrag bezuschusst wird.

Meine Empfehlung: Zahnbehandlung sollte zu 100 % erstattet werden, Zahnersatz zu mindestens 80 %. Und das sollte auch für Implantate gelten.

6. Faire oder gar keine Zahnstaffel

Bei vielen Tarifen der PKV ist die Leistung im Dentalbereich in den ersten Jahren begrenzt auf einen konkreten Euro-Betrag (Zahnstaffel). Zum Beispiel 500 Euro im ersten, 1000 im zweiten, 1500 im dritten, 2000 Euro im 4. Jahr und danach unbegrenzt. Auf diese Weise wollen die Versicherer verhindern, dass Leute vor allem deshalb in die PKV wechseln, um sich sogleich für zehntausende Euro die Zähne sanieren zu lassen.

Eine Zahnstaffel ist im Prinzip in Ordnung. Doch sollten die Beträge in den ersten Jahren höher sein als die oben erwähnten, denn solche Zahlen sind schnell erreicht. Also zum Beispiel: In den ersten 3 Kalenderjahren bis 10000 Euro (egal, wie aufgeteilt), ab dem 4. Jahr unbegrenzt.

Noch besser: Es wird komplett auf die Zahnstaffel verzichtet.

Hinweis: In allen Tarifen entfällt die Zahnstaffel bei einem Unfall. Wer durch einen solchen z.B. mehrere Zähne verliert, die alle durch Implantate ersetzt werden, bekommt die Kosten dafür erstattet, auch im 1. Jahr. Und so ein Implantat kostet 3000 bis 4000 Euro.

7. Krankentagegeld

Wer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, hat auch kein Arbeitseinkommen. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen das Gehalt weiter, Selbstständige müssten dann von ihren Reserven leben.

Um im Krankheitsfall weiterhin ein Einkommen zu haben, ist allen PKV-Versicherten anzuraten, den Zusatzbaustein „Krankentagegeld“ mit abzuschließen.

Das Krankentagegeld ist ein Lohnersatz, der vom PKV-Versicherer nach einer gewissen Karenzzeit gezahlt wird. Bei Angestellten ist diese sinnvollerweise 6 Wochen (denn solange zahlt ja der Arbeitgeber das Gehalt weiter), Selbstständige können diese selbst wählen. Dabei gilt: je kürzer die Karenzzeit, um so höher ist der Beitrag für diesen Baustein.

8. Beitragsentlastungstarif

Der Krankenversicherungs-Beitrag bei gesetzlich versicherten Rentnern hängt prozentual von ihrer gesetzlichen Rente ab. Da diese geringer ist als das Einkommen während der Berufszeit, ist demzufolge auch dieser Beitrag im Alter geringer.

Bei Privatversicherten ist das nicht so. Der Beitrag hängt ab vom Tarif und den darin enthaltenen Leistungen, nicht von der Rentenhöhe. In der Regel ist er höher als bei gesetzlich versicherten Rentnern.

Dass der PKV-Beitrag im Alter bei Weitem nicht so hoch ist, wie oft in den Medien kolportiert wird, habe ich in einem andern Blogbeitrag ausführlich dargelegt (siehe Link am Ende dieses Beitrags). Und auch Strategien, um genau das zu schaffen (also bezahlbare Beiträge).

Eine der in diesem Artikel beschriebenen Maßnahmen ist der Beitragsentlastungstarif:

Zusätzlich zum normalen Beitrag kann jeder Kunde freiwillig einen zusätzlichen Beitrag zahlen, der zu einer garantierten Beitragssenkung im Alter führt. Die Höhe dieses Zusatzbeitrags kann selbst festgelegt werden, er entfällt mit Alter 60 und reduziert den Beitrag ab Alter 65.

Dieser Zusatzbeitrag ist, genau wie der eigentliche KV-Beitrag, steuerlich absetzbar. Die Beitragssenkung dagegen ist eine steuerfreie, geldwerte Leistung.

Der BTE kann auch später abgeschlossen werden, da keine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Er ist an den Tarif gekoppelt, das angesparte Kapital wird immer zur Beitragssenkung eingesetzt.

Wer lieber ein frei verfügbares Kapital ansparen möchte, kann das in jeder anderen Sparform (z.B. ETF-Sparplan) tun. Allerdings sind nicht alle so diszipliniert, das Geld nicht für andere Zwecke auszugeben.

9. Falls doch nur Grundtarif, dann mit Option auf Höherversicherung

Es gibt Fälle, in denen der Hauptgrund für eine PKV doch die Beitragsersparnis ist. Dann sollte im Tarif zumindest die Option auf ein „Upgrade“ enthalten sein. Das heißt: Wenn es die finanzielle Situation zulässt, werden höhere Leistungen dazu genommen, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese Option ist in manchen Tarifen von vorneherein enthalten, bei anderen kann sich durch einen Zusatzbaustein („Optionstarif“) für wenig Geld dazu gewählt werden: Es kostet nur 5 bis 10 Euro im Monat.

Warum es sinnvoll ist, sich bei der PKV von einem Experten / einer Expertin beraten zu lassen

Da habe ich es mir jetzt mal einfach gemacht und ChatGPT befragt. Hier die Antwort:

„Es ist sinnvoll, sich bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung von einem Experten beraten zu lassen, da es viele verschiedene Tarife und Anbieter gibt, die unterschiedliche Leistungen und Kosten bieten. Ein Experte kann Ihnen helfen, den für Ihre individuellen Bedürfnisse passenden Tarif zu finden und dabei auch auf wichtige Details wie Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und Zusatzleistungen achten.

Ein Experte kann Ihnen auch dabei helfen, eventuelle Fallstricke oder versteckte Kosten in den Vertragsbedingungen zu erkennen und sicherzustellen, dass Sie optimal abgesichert sind. Zudem können Sie durch eine professionelle Beratung Zeit und Mühe sparen, da der Experte bereits über das nötige Fachwissen verfügt und Ihnen bei der Auswahl des passenden Tarifs unterstützen kann.“

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Doch, eines noch: Die Beratung bei mir ist kostenfrei und unverbindlich. Und zu allererst klären wir ab, ob die GKV doch das bessere System für dich ist (das gehört für mich zu einer objektiven Beratung dazu).

Bei Fragen zum Thema kannst du gerne auf mich zukommen.

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

Falls du bereits PKV-versichert bist und deinen Tarif überprüfen lassen möchtest, kannst du ebenfalls gerne einen Termin bei mir buchen. In diesem Gespräch – es ist ebenfalls kostenfrei und unverbindlich – prüfen wir, ob und was ich für dich tun kann.

Und hier Links zu weiteren Beiträgen zum Thema PKV:

PKV im Alter – alles halb so wild

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

PS: Du bist Beamter / Beamtin oder willst es werden? Dann empfehle ich dir noch die Blogbeiträge:

Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

PKV-Beiträge im Alter – 5 Gründe, warum das für Beamte und Beamtinnen kein Thema ist

 

Riesterrente

Private Altersvorsorge mit hoher staatlicher Förderung als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente.

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Hausrat­versicherung

Ihr gesamter Hausrat wird im Falle von Brand, Einbruchdiebstahl oder Wasserschaden ersetzt.

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BU-Versicherung

Bei BU aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit fängt sie Ihren Einkommensverlust auf.

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Risiko­lebens­versicherung

Sichert Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell ab - der ideale Hinterbliebenenschutz.

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Pflege­versicherung

Als Ergänzung zur PKV sichert sie erforderliche Pflegemaßnahmen von Pflegebedürftigen ab.

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Basisrente

Die staatlich subventionierte Basisrente (= Rürup-Rente) sichert eine lebenslange Leibrente.

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